Bauleitungsassistent*innen sollen Baustellen-Führungskräfte entlasten. Sie übernehmen organisatorische, kaufmännische und baubetriebliche Aufgaben. Das hierzu erforderliche Wissen wird im Rahmen einer zehnwöchigen Weiterbildung vermittelt.
Die Schulung wird im Ausbildungszentrum der BAUINDUSTRIE in Oberhausen durchgeführt. Innerhalb von zehn Wochen werden die Schulungsinhalte des Rahmenplanes vermittelt.
gewerbliche Mitarbeiter*innen
technische Mitarbeiter*innen
kaufmännische Mitarbeiter*innen
Studienabbrecher*innen
Rehabilitand*innen
Fachspezifische Qualifikationen | UE* | Handlungsspezifische Qualifikationen | UE* |
Kommunikation | 48 | Ausschreibung und Vergabe: | |
Qualitätsmanagement |
30 |
Kalkulation | 30 |
Bauzeichnung/-vermessung | 18 | Vergaberecht | 30 |
Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz | 36 | Arbeitsplanung: | |
Arbeitsvorbereitung | 38 | ||
Baustoffkunde | 48 | ||
Bauverfahrenstechnik | 86 | ||
Bauausführung: | |||
Bauvertragsrecht | 38 | ||
Bauabrechnung | 30 | ||
Projektmanagement | 48 |
* Unterrichtseinheiten
Informationen zu den Aufgabenbereichen der Bauleitungsassistenz finden Sie hier.
Die nächste Schulung ist geplant:
16.10. - 22.12.2023
Die Schulungen finden im Ausbildungszentrum der BAUINDUSTRIE NRW in Oberhausen statt.
Für die zehnwöchige Schulung fallen Gebühren in Höhe von 4.500 € an.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Förderung z.B. über das Aufstiegs-Bafög. Die IHK erhebt eine Prüfungsgebühr von 537 €.
Das Ausbildungszentrum Oberhausen verfügt über eine Kantine, die genutzt werden kann. Essensmarken sind direkt in Oberhausen erhältlich.
Sollte ein Zimmer benötigt werden, können Sie sich vorab mit Herrn Thomas Scholz, Tel. 0208 778903-15, t.scholz@bauindustrie-nrw.de, in Verbindung setzen. Es besteht eine Kooperation mit einem Hotel zu günstigen Konditionen.
Die IHK hat folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zur Bauleitungsassistenz festgelegt:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
a. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf, der dem Baubereich zugeordnet werden kann, sowie danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
b. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf
sowie anschließen eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
c. mindestens 90 ECTS-Punkte in einem Studium, das dem Baubereich zugeordnet
werden kann, und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
d. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll im Baubereich absolviert sein und wesentliche
Bezüge zu den Aufgaben einer Bauleitungsassistentin bzw. eines Bauleitungsassistenten gemäß § 1 haben.
Details siehe Verordnung.
Die Prüfung zur Bauleitungsassistentin bzw. zum Bauleitungsassistenten Hochbau/Tiefbau (IHK) kann zweimal jährlich bei der IHK zu Essen abgelegt werden. Weitere Informationen über die Prüfungsmodalitäten finden Sie hier.
Hier finden Sie die Details zur Anmeldung.