Bauleitungsassistenz Hochbau/Tiefbau (IHK)
Bauleitungsassistenz Hochbau/Tiefbau (IHK)

Finanzielle Förderung

Aufstiegs-Bafög

Förderinhalt:                  Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen, das sich nach dem Familienstand und dem Familieneinkommen richtet.

Zielgruppe:                     Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Auch für Studienabbrecher geeignet.

Förderhöhe:                   Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Antragsstelle:                bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an ständigen Wohnsitz der*s Antragssteller*in

Informationen:               www.aufstiegs-bafoeg.de

 

 

Bildungsscheck

Förderinhalt:                  Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden.

Zielgruppe:                     KMU oder Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW, die im laufenden Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Berufsrückkehrer. Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund. Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig. Ältere ab 50 Jahren. Atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche)

Einkommensgrenze:     Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.

Betriebsgröße:               Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.

Branche:                         Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

Anzahl:                           Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden.

Förderhöhe:                   50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Antragsstelle:                in der örtlichen Beratungsstelle

Informationen:               www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Bildungsprämie

Förderinhalt:                  Weiterbildungen, die für die Ausübung der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und Kompetenzen erweitern.

Zielgruppe:                     Erwerbstätige (keine Altersbeschränkung)

Einkommensgrenze:     mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig, versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)

Förderhöhe:                   50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Prüfungen sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Antragsstelle:                in der örtlichen Beratungsstelle

Informationen:               www.bildungspraemie.info/, Hotline: Tel. 0800 26 23 000

Förderung über Jobcenter/Agentur

 Die Weiterbildung kann - auch ohne Bildungsgutschein - gefördert werden nach § 16 f SGB II, unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalles.

kurz und knapp

Präsentation

Anmeldung

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Die Weiterbildung ist über Aufstiegs-Bafög förderbar!

Kontakt

Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW

Maria Emig

Tel. 0211 6703-231

m.emig@bauindustrie-nrw.de

 

Alessa Somma

Tel. 0211 6703-322

a.somma@bauindustrie-nrw.de

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