Förderinhalt: Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen, das sich nach dem Familienstand und dem Familieneinkommen richtet.
Zielgruppe: Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Auch für Studienabbrecher geeignet.
Förderhöhe: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Antragsstelle: bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an ständigen Wohnsitz der*s Antragssteller*in
Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
Förderinhalt: Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden.
Zielgruppe: KMU oder Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW, die im laufenden Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Berufsrückkehrer. Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund. Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig. Ältere ab 50 Jahren. Atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche)
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden.
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Antragsstelle: in der örtlichen Beratungsstelle
Informationen: www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Förderinhalt: Weiterbildungen, die für die Ausübung der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und Kompetenzen erweitern.
Zielgruppe: Erwerbstätige (keine Altersbeschränkung)
Einkommensgrenze: mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig, versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
Förderhöhe: 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Prüfungen sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
Antragsstelle: in der örtlichen Beratungsstelle
Informationen: www.bildungspraemie.info/, Hotline: Tel. 0800 26 23 000
Die Weiterbildung kann - auch ohne Bildungsgutschein - gefördert werden nach § 16 f SGB II, unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalles.