Ihre 2 Schritte zur Weiterbildung:
1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzung bei der IHK Essen
2. Anmeldung zur Weiterbildung beim Berufsförderungswerk der BAUINDUSTRIE NRW.
1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzung bei der IHK Essen
Bitte lassen Sie vor Anmeldung zur Weiterbildung Ihre Zulassungsvoraussetzung bei der IHK Essen prüfen:
Die IHK hat folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zur Bauleitungsassistenz festgelegt:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
a. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf, der dem Baubereich zugeordnet werden kann, sowie danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
b. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf
sowie anschließen eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
c. mindestens 90 ECTS-Punkte in einem Studium, das dem Baubereich zugeordnet
werden kann, und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
d. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll im Baubereich absolviert sein und wesentliche
Bezüge zu den Aufgaben einer Bauleitungsassistentin bzw. eines Bauleitungsassistenten gemäß § 1 haben.
Details siehe Verordnung.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Bei Ihrer einschlägigen Berufspraxis müssen wesentliche Bezüge zu folgenden Tätigkeiten erkennbar sein; es sollten natürlich nicht alle, aber doch einige der Punkte erfüllt und in Ihrem Tätigkeitsnachweis enthalten sein:
- Aktualisierung der Arbeitspläne
- Änderungen auf Anweisung der Bauleitung in Bauzeichnungen vornehmen
- Ausführen von vorbereitenden Tätigkeiten zur Ausschreibung, Angebotserstellung, Baukalkulation, Abrechnung und Nachtragskalkulation
- Baustellenvorbereitung unter Berücksichtigung der Kosten und Termine
- Bauzeichnungen räumlich interpretieren und zur Umsetzung anwenden
- Bearbeitung von Lieferbeanstandungen und Baustellen-Mängelanzeigen sowie deren Nachverfolgung und Dokumentation
- Einhaltung von Qualitätsstandards und -zielen
- Erfassung und Dokumentation von Bauleistungen sowie Einpflegen in die zugehö-rige Software
- Ermittlung von Bauzeiten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Kosten und Termine
- Halten von Rücksprachen mit den am Bau Beteiligten
- Mitarbeit bei der Dokumentation für interne und externe Zwecke sowie zur Schaf-fung der Rechtssicherheit; insbesondere beim Bautagebuch, den Stundenberich-ten und Leistungsmeldungen, Gesprächsnotizen und -protokollen sowie der Fotodokumentation
- Mitwirken bei Vertragsverhandlungen, Koordination der am Bau Beteiligten und der firmeninternen Kommunikation
- Organisation und Koordination bei der Abwicklung von Mängel- und Gewährleis-tungsansprüchen
- Organisation, Verwaltung und Verteilung der Planungs- und Ausführungsunterla-gen
- Prüfung der Rechnungen von Lieferanten und Nachunternehmern
- Überprüfung und Dokumentation der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Überwachung des Umweltschutzes
- Unterstützen bei der Beschaffung, Koordination und dem Abruf von Materialien, Geräten und Personal sowie deren Verwaltung unter Berücksichtigung der Kosten und Termine
- Unterstützen bei der Erstellung von Aufmaßen
- Zusammenfassen und Bewerten von Kundengesprächen
Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzung:
Weitere Informationen, Ansprechpartner*in der IHK Essen:
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung durch die IHK einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Es empfiehlt sich, die Unterlagen schnellstmöglich bei der IHK einzureichen.
2. Anmeldung zur Weiterbildung
Sind die Voraussetzungen durch die IHK erfolgreich geprüft, können Sie sich beim Berufsförderungswerk der BAUINDUSTRIE NRW zur Weiterbildung anmelden.
Fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte unbedingt die Bestätigung der Zulassungsvoraussetzung der IHK bei.